Neben Unternehmen und Unternehmern vertreten wir auch Privatpersonen in vertraglichen und erbrechtlichen Angelegenheiten. Verträge spielen für jeden eine große Rolle. Das beginnt morgens früh beim Brötchenkauf (Kaufvertrag), auf dem Weg zur Arbeit (Arbeitsvertrag) mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Beförderungsvertrag) und zieht sich durch unseren kompletten Alltag. Wir schließen Mietverträge, Versorgungsverträge über Strom und Gas, Leasingverträge, wir haben Verträge mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Telefonanbietern, kaufen Autos, Eigentumswohnungen und Grundstücke, schließen Bauverträge, gehen zum Arzt, fahren in Urlaub und und und. Selbst innerhalb der Familie gibt es Situationen, in denen man über Verträge nachdenkt, zum Beispiel über Eheverträge, Erbverträge, Darlehensverträge, Schenkungsverträge oder Verzichtsvereinbarungen.
Bei all diesen Vertägen kann es zu Spannungen und Differenzen kommen, weil es in der Natur des Vertrages liegt, dass verschiedene Interessen "unter einen Hut" gebracht werden, aber eben unterschiedliche Interessen bleiben. Je früher man sich rechtlichen Rat einholt um so sicherer fühlt man sich und um so sicherer ist auch die Rechtsposition.
Wir kümmern uns täglich um Fälle aus dem Vertragsrecht und können unsere Mandanten so beraten und vertreten, dass gerichtliche Auseinandersetzungen möglichst vermieden werden. Wir setzen Ihre Rechte aber auch dann engagiert durch, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Gleichzeitig beraten und vertreten wir Mandanten im Erbrecht, wenn es um die Gestaltung des Testaments geht und um sinnvolle und steuersparende Gestaltungen der Vermögensnachfolge. Nach dem Erbfall kümmern wir uns um die Rechte der Erben oder Pflichtteilsberechtigten.
Und denken Sie bitte auch an die Zeit, in der Sie altersbedingt nicht mehr geschäftsfähig und auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Patiententestamente und Vorsorgevollmachten sind heute selbstverständlich und mehr denn je notwendig.
Bei all diesen Dingen stellt sich immer die Frage: Was kostet das? und so sollte auch Ihre erste Frage im Gespräch mit uns lauten. Man kann über Anwaltsgebühren verhandeln und sich auf verschiedene Modelle einigen, Gebührentabelle, Zeithonorar oder Erfolgshonorar. Wir können Ihnen vorher sagen, was unsere Dienstleistung kostet und legen auch Wert auf angemessene Vorschüsse. Das erspart uns und Ihnen unliebsame Überraschungen.
